Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Part­ner­schaft­li­che Zusammenarbeit

§ 1 Gel­tung die­ser All­ge­mei­nen Geschäftsbedingungen
(1) Die­se All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) sind Bestand­teil eines jeden Ange­bo­tes, jeder Bestel­lung und jeden Ver­tra­ges mit der Con­tun­da GmbH im fol­gen­den „Agen­tur” genannt.
(2) Die­se AGB gel­ten nach erst­ma­li­ger Ein­be­zie­hung auch für alle zukünf­ti­gen Geschäf­te des Auf­trag­ge­bers, im fol­gen­den „Kun­de” genannt, mit der Agen­tur, ohne dass es eines erneu­ten Hin­wei­ses auf die AGB bedarf.
(3) Es gel­ten aus­schließ­lich die AGB der Agen­tur. Dies gilt auch dann, wenn ein Auf­trag vom Kun­den abwei­chend von den Bedin­gun­gen der Agen­tur bestä­tigt wird, selbst wenn die Agen­tur nicht wider­spricht. Abwei­chen­de AGB des Kun­den gel­ten nur, wenn Sie von der Agen­tur aus­drück­lich schrift­lich aner­kannt wor­den sind.

§ 2 Angebote
Alle Ange­bo­te der Agen­tur sind frei­blei­bend und unver­bind­lich sowie bis zum 30. Tage nach dem Aus­stel­lungs­da­tum befristet.
(1) Der Ver­trags­ge­gen­stand ergibt sich aus dem geson­dert defi­nier­ten Leistungsumfang.
(2) Der Ver­trag kommt mit der Annah­me des Auf­trags durch die Agen­tur zustan­de oder durch eine Auf­trags­be­stä­ti­gung der Agen­tur, oder durch Bezah­lung der ers­ten Teilrechnung.
(3) Die an die Agen­tur erteil­ten Auf­trä­ge glie­dern sich unter ande­rem in Kon­zep­ti­on und Erstel­lung von Inter­net und Soft­ware­pro­duk­ten sowie Bera­tungs­leis­tun­gen einer­seits und den dazu­ge­hö­ri­gen Ser­vice­leis­tun­gen, ins­be­son­de­re nach­fol­gen­de Ände­run­gen und Aktua­li­sie­run­gen, ande­rer­seits. Alle (auch die hier nicht erwähn­ten) Berei­che sind jeweils Gegen­stand eige­ner Verträge.
(4) Die Agen­tur führt ent­spre­chend der im Auf­trag ver­ein­bar­ten Leis­tungs­merk­ma­le durch. Die Agen­tur ist berech­tigt, zur Erfül­lung des Auf­trags not­wen­di­ge Fremd­leis­tun­gen zu bestel­len. Der Auf­trag­ge­ber wird von der Agen­tur auf Ver­lan­gen dar­über informiert.

§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Die Agen­tur bie­tet Dienst­leis­tun­gen in den Berei­chen Such­ma­schi­nen­op­ti­mie­rung, Such­ma­schi­nen­mar­ke­ting, Social Media-Mar­ke­ting, Search Engi­ne Adver­ti­sing, Online Shop Instal­la­ti­on und Schu­lun­gen an.
(2) Ver­trä­ge bedür­fen der Schrift­form und kön­nen nicht münd­lich geän­dert wer­den. Münd­li­che Neben­ab­re­den müs­sen in Schrift­form gefasst wer­den damit die­se gül­tig werden.
(3) Alle Akti­vi­tä­ten (SEM, SEO, SEA, SMM) sind mit einer Min­dest­ver­trags­lauf­zeit von 6 Mona­ten ver­se­hen und müs­sen schrift­lich 4 Wochen vor Ver­trags­en­de gekün­digt wer­den, ansons­ten ver­län­gert sich der Ver­trag um 1 Monat.

§ 4 Such­ma­schi­nen­op­ti­mie­rung, Such­ma­schi­nen­mar­ke­ting, Social Media Mar­ke­ting, Search Engin­ge Adver­ti­sing und eCommerce
1) Wur­de der Kun­de auf­grund von Akti­vi­tä­ten in der Ver­gan­gen­heit von dem Ran­king auf Such­ma­schi­nen, Web­sei­ten oder Platt­for­men aus­ge­schlos­sen ist dafür die Agen­tur  nicht ver­ant­wort­lich, die Agen­tur ist in die­sem Fall berech­tigt von dem Ver­trag zurück zu treten.
(2) Hat der Kun­de in der Ver­gan­gen­heit nicht erlaub­te Metho­den in den o.g. Arbeits­ge­bie­ten ver­wen­det ist die Agen­tur berech­tigt sofort von dem Ver­trag bzw. der Dienst­leis­tung zurück zu tre­ten und ein Ver­trags­stra­fe in Höhe des Auf­trags­wer­tes zu verlangen.
(3) Stan­dard Shop­sys­te­me ohne spe­zi­fi­sche Anpas­sun­gen für Kun­den wer­den in Regel War­tungs­frei betrie­ben, hier bie­tet die Agen­tur ab Live-Go des Shop­sys­tems einen 6 mona­ti­gen kos­ten­frei­en Sup­port an. Ändert aller­dings der Kun­de selbst­stän­dig etwas an der Kon­fi­gu­ra­ti­on, oder wer­den Drittfirmen/Personen mit/ohne unser Wis­sen Zugang gewährt und wer­den Ände­run­gen vor­ge­nom­men, die den Ein­satz des Shop­sys­tems nega­tiv ver­än­dert (z.B. Beein­träch­ti­gung der Funk­ti­ons­wei­se), kann die Agen­tur kei­nen kos­ten­frei­en Sup­port bie­ten. Wird die Agen­tur mit der Feh­ler­be­sei­ti­gung beauf­tragt, rech­nen wir nach den übli­chen Stun­den­sät­zen pro Arbeits­stun­de ab. Der kos­ten­freie Sup­port für Shop­sys­te­me ist nur dann mög­lich, wenn wir mit der Ver­mark­tung des Shop­sys­tems in den genann­ten Online Mar­ke­ting Kom­po­nen­ten beauf­tragt wer­den. Ohne die­se Beauf­tra­gung rech­nen wir bei Anfra­gen (E‑Mail, Tele­fon, Fax) nach den übli­chen Stunden/Tagessätzen ab.
(4) Für Shop­sys­te­me die für Kun­den (Cus­to­mi­zied Shop­sys­tem) extra ange­passt wur­den ist ein War­tungs­ver­trag not­wen­dig. Die Min­dest­lauf­zeit beträgt 6 Mona­te und ver­län­gert sich nach 5 Mona­ten auto­ma­tisch um wei­te­re 6 Mona­te, wenn nicht mind. 4 Wochen zum Lauf­zeit­ende gekün­digt wird. Die Kos­ten für den War­tungs­ver­trag wer­den mit dem Kun­den indi­vi­du­ell auf das Shop­sys­tem aus­ge­rich­tet, vereinbart.
(5) Die SEO-Preis­struk­tur setzt Word­Press vor­aus. Soll­te nicht Word­Press ver­wen­det wer­den, kön­nen wei­te­re Kos­ten für die Pro­gram­mie­rung und Umstel­lung der Web­sei­ten anfallen.
(6) Es sind alle not­wen­di­ge Design Umstel­lun­gen vor­zu­neh­men, soll­te die­se aus ästhe­ti­schen Grün­den nicht vor­ge­nom­men wer­den kön­nen und damit die SEO Maß­nah­men nicht oder nur teil­wei­se vor­ge­nom­men wer­den, ist die Agen­tur nicht für die Ergeb­nis­se ver­ant­wort­lich, dies gilt glei­cher­ma­ßen für Text­an­pas­sun­gen die nicht SEO Kon­form sind.
(7) Wir leh­nen strikt alle nicht erlaub­ten SEO Tech­ni­ken ab, soll­te der Kun­de auf die­sen Maß­nah­men bestehen, hat der Kun­den uns unmit­tel­bar unse­ren Ver­trag mit der kom­plet­ten Sum­me aus­zu­lö­sen, des Wei­te­ren endet der Ver­trag und der Kun­de wird von uns nicht län­ger betreut.
(8) Ver­wen­det die Agen­tur eige­ne Inter­net­adres­sen, auch ähn­li­che, die Kun­den URLs ent­spre­chen im wei­tes­tem Sin­ne, um Kun­den­auf­trä­ge zu erle­di­gen, sind die­se Inter­net­adres­sen Eigen­tum der Agen­tur. Aus­ge­nom­men sind geschütz­te Mar­ken­na­men und Pro­dukt­na­men Ihres Unternehmens.
(9) Enga­giert der Kun­de wei­te­re Agen­tu­ren in den Berei­chen der bei uns in Auf­trag gege­be­nen Dienst­leis­tun­gen, ohne dies vor­her mit uns abzu­stim­men, sind wir berech­tigt die Ver­ein­ba­rung bzw. den Ver­trag mit dem Kun­den frist­los zu kün­di­gen und als Ver­trags­stra­fe die Aus­zah­lung der Rest­lauf­zeit der Ver­ein­ba­rung bzw. des Ver­trags zu ver­lan­gen. Dies gilt auch für Bera­tungs­funk­tio­nen von ande­ren Agen­tu­ren die unse­re Stra­te­gien in die­sen Berei­chen tangieren.
(10) Dienst­leis­tun­gen die nicht Ver­trags­be­stand­teil sind und vom Kun­den ange­for­dert wer­den, z.B. Mee­tings (intern/extern), Pro­jekt­ko­or­di­na­ti­on oder Sup­port für wei­te­re Dienst­leis­tun­gen wer­den mit dem zur Zeit gül­ti­gen Stun­den­satz abge­rech­net, inso­fern nicht anders vereinbart.

§ 5 Lieferfristen
(1) Die von der Agen­tur genann­ten Ter­mi­ne und Fris­ten sind nur dann ver­bind­lich, wenn sie schrift­lich bestä­tigt werden.
(2) Die Lie­fer­frist beginnt mit dem in der Auf­trags­be­stä­ti­gung ent­hal­te­nen Lie­fer­da­tum. Bei durch den Kun­den gewünsch­ten Ände­run­gen bestimmt sich der Beginn der Lie­fer­zeit nach dem Datum der Änderungsbestätigung.
(3) Soweit von der Agen­tur nicht zu ver­tre­ten­de Umstän­de die Aus­füh­rung über­nom­me­ner Auf­trä­ge erschwe­ren, ver­zö­gern oder unmög­lich machen, ist die­se berech­tigt, die Vertragsleistung/Restleistung um die Dau­er der Behin­de­rung hin­aus­zu­schie­ben oder vom Ver­trag ganz oder teil­wei­se zurück­zu­tre­ten. Zu die­sen von der Agen­tur nicht zu ver­tre­ten­den Umstän­den gehö­ren ins­be­son­de­re behörd­li­che Maß­nah­men und Streik sowie die Nicht­ein­hal­tung abge­spro­che­ner Fris­ten durch den Kunden.

§ 6 Ände­run­gen der Software
(1) Ände­run­gen, der von uns zur Ver­fü­gung gestell­ten Soft­ware, durch den Kun­den bedür­fen der vor­he­ri­gen schrift­li­chen Zustim­mung der Agentur.
(2) Der Kun­de ist auf Ver­lan­gen der Agen­tur ver­pflich­tet, Ände­run­gen und Ergän­zun­gen der von uns zur Ver­fü­gung gestell­ten Soft­ware auf­zu­neh­men, die der Ver­bes­se­rung der Soft­ware dienen.
(3) Ein Ver­stoß des Kun­den gegen die Absät­ze (1) und (2) befrei­en die Agen­tur von ihren Ver­pflich­tun­gen aus dem geschlos­se­nen Vertrag.

§ 7 Mängelanzeigen
(1) Offen­sicht­li­che und bei ord­nungs­ge­mä­ßer Unter­su­chung – soweit eine sol­che im ord­nungs­ge­mä­ßen Geschäfts­gang tun­lich ist – erkenn­ba­re Män­gel hat der Kun­de inner­halb von 14 Tagen nach Übergabe/Ablieferung schrift­lich zu rügen.
(2) Nicht offen­sicht­li­che und bei ord­nungs­ge­mä­ßer Unter­su­chung nicht erkenn­ba­re Män­gel hat der Kun­de inner­halb von 7 Tagen nach Ent­de­ckung, spä­tes­tens aber inner­halb von 3 Mona­ten nach Übergabe/Ablieferung, schrift­lich zu rügen.
(3) Bei einer Ver­säu­mung der in Absatz (1) und (2) bestimm­ten Rüge­frist kommt eine Gewähr­leis­tung für die davon betrof­fe­nen Män­gel nicht in Betracht.

§ 8 Nachbesserung
(1) Ist die Leis­tung der Agen­tur man­gel­haft oder feh­len ihr zuge­si­cher­te Eigen­schaf­ten, so ist die Leis­tungs­er­brin­ge­rin zunächst nach ihrer Wahl zur Nach­bes­se­rung oder Ersatz­lie­fe­rung berechtigt.
(2) Bei Fehl­schla­gen von Nach­bes­se­rung oder Ersatz­lie­fe­rung kann der Kun­de nach sei­ner Wahl Her­ab­set­zung der Ver­gü­tung (Min­de­rung) oder Rück­gän­gig­ma­chung des Ver­tra­ges (Wand­lung) verlangen.
(3) Solan­ge die Agen­tur ihrer Ver­pflich­tung zur Behe­bung von Män­geln nach­kommt, hat der Kun­de nicht das Recht zur Min­de­rung oder Wandelung.

§ 9 Ver­zug durch die Agentur
(1) Wird eine ver­bind­li­che Lie­fer­frist aus Grün­den, die die Agen­tur zu ver­tre­ten hat, um mehr als 1 Woche über­schrit­ten, so ist der Kun­de berech­tigt, nach Ablauf einer Nach­frist von 4 Wochen vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten. Die Nach­frist­set­zung hat schrift­lich zu erfolgen.
(2) Die Lie­fer­frist ver­län­gert sich ange­mes­sen in Fäl­len höhe­rer Gewalt, bei staat­li­chen Maß­nah­men sowie bei Streik, Aus­sper­rung und Auf­ruhr. Dies gilt auch, wenn die Umstän­de bei Sub­un­ter­neh­mern oder Part­nern der Agen­tur eintreten.

§ 10 Haftung
1) Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Kun­den gegen die Agen­tur, gleich aus wel­chem Rechts­grund, ins­be­son­de­re aus Ver­schul­den aus Anlass von Ver­trags­hand­lun­gen, aus Ver­zug, aus posi­ti­ver Ver­trags­ver­let­zung und/oder aus uner­laub­ter Hand­lung sind aus­ge­schlos­sen, es sei denn, sie beru­hen auf Vor­satz, gro­ber Fahr­läs­sig­keit oder der ein­fach fahr­läs­si­gen Ver­let­zung einer für die Ver­trags­durch­füh­rung wesent­li­chen Pflicht durch die Agen­tur, einen gesetz­li­chen Ver­tre­ter oder einen Erfüllungsgehilfen.
(2) Spe­zi­ell für Daten­ver­lus­te auf­grund höhe­rer Gewalt oder Daten­ent­wen­dung auf­grund Zugriffs Drit­ter, die durch die getrof­fe­nen Sicher­heits­vor­keh­run­gen nicht abge­wen­det wer­den kön­nen, wird kei­ne Haf­tung übernommen.
(3) Die Agen­tur haf­tet nicht für die recht­mä­ßi­ge Ver­wen­dung des Pro­duk­tes oder Tei­len hier­von nach erfolg­ter Abnah­me durch den Kun­den. Der Kun­de sichert zu, dass durch den Ein­satz des Pro­duk­tes und die Ein­bin­dung von Inhal­ten weder Rech­te Drit­ter ver­letzt noch gegen gel­ten­des Recht der BRD ver­sto­ßen wird.
(4) Der Kun­de ist ver­ant­wort­lich für die Rich­tig­keit der von ihm frei­ge­ge­be­nen, an den Leis­tungs­er­brin­ger über­ge­be­nen Mate­ria­li­en, ins­be­son­de­re Tex­te, Bil­der und Ton. Soweit der Kun­de für die Erbrin­gung der Leis­tung durch die Agen­tur Mate­ria­li­en zur Ver­fü­gung stellt, sichert der Kun­de zu, dass die­se Mate­ria­li­en Drit­te nicht in ihren Rech­ten ver­let­zen und stellt die Agen­tur dies­be­züg­lich von jeg­li­cher Haf­tung frei.

§ 11 Betriebsstörungen
Dau­er­haf­te Betriebs­stö­run­gen durch höhe­re Gewalt oder Streik berech­ti­gen die Agen­tur zum Rück­tritt von dem noch nicht erfüll­ten Vertrag.

§ 12 Aufrechnungsverbot
Die Auf­rech­nung des Kun­den mit Gegen­for­de­run­gen ist aus­ge­schlos­sen, sofern die­se nicht unbe­strit­ten oder rechts­kräf­tig fest­ge­stellt sind.

§ 13 Rech­te an erstell­ten Pro­duk­ten und Dienstleistungen
(1) Die Agen­tur besitzt alle Urhe­ber­rech­te an den von ihr erstell­ten Pro­duk­ten und Dienst­leis­tun­gen. Eine Wei­ter­ga­be, auch in ver­än­der­ter Form, bedarf der schrift­li­chen und aus­drück­li­chen Zustim­mung der Agentur.
(2) Die Agen­tur über­trägt dem Ver­trags­part­ner ein­fa­che, zeit­lich und räum­lich unbe­grenz­te Nut­zungs­rech­te für die Ver­wer­tung der voll­stän­di­gen und als ver­trags­ge­mäß abge­lie­fer­ten Leis­tung (Arbeits­er­geb­nis­se).
(3) An Gestal­tungs­kon­zep­ten und ‑ent­wür­fen wer­den dem Kun­den nur Nut­zungs­rech­te ein­ge­räumt. Alle übri­gen Rech­te ver­blei­ben bei der Agentur.
(4) Der Kun­de erkennt an, dass es sich bei der Soft­ware aber auch allen wei­te­ren Pro­duk­ten und Dienst­leis­tun­gen und den zuge­hö­ri­gen Unter­la­gen um recht­lich geschütz­te Gegen­stän­de und Betriebs­ge­heim­nis­se han­delt und ver­pflich­tet sich, sämt­li­che Rech­te der Agen­tur bzw. Drit­ter an den erwor­be­nen Pro­duk­ten (z.B. Eigen­tum, Paten­te, geis­ti­ges Eigen­tum, Urhe­ber- und Nut­zungs­rech­te) zu respek­tie­ren und alles zu unter­las­sen, was die­se Rech­te ver­let­zen könnte.
(5) Das Urhe­ber­recht für alle Skrip­te, Pro­gram­me, Quell­codes, Gra­fi­ken und Tex­te bleibt auch nach dem Ver­kauf bei der Agen­tur. Bei ver­schlüs­sel­ten For­men des Quell­tex­tes, z.B. bei kom­pi­lier­ter Soft­ware, darf der Quell­text nicht dekom­pi­liert, dis­as­sem­bliert oder ander­wei­tig ent­schlüs­selt werden.
(6) Soll­te der Kun­de den Quell­text des Pro­duk­tes ändern und durch das Über­schrei­ben durch ein Update oder durch Ein­wir­ken Drit­ter ein Feh­ler ent­ste­hen, ist die Agen­tur in kei­nem Fal­le haftbar.
(7) Die Agen­tur ist berech­tigt, das erstell­te Pro­dukt oder Dienst­leis­tun­gen für Wer­bungs- und Ver­mark­tungs­zwe­cke ein­zu­set­zen. Dies betrifft ins­be­son­de­re die Ver­öf­fent­li­chung in Wer­be­pro­spek­ten, im Inter­net, sowie die Ver­öf­fent­li­chung über Fern­seh- und Rund­funk­sen­der. Der Agen­tur steht es dabei frei, Text­aus­zü­ge und Mar­ken­na­men, sowie Bil­der und Logos zu ver­wen­den, an denen der Kun­de die Urhe­ber­rech­te besitzt, aus­ge­nom­men der Fall, dass dies der Agen­tur vom Kun­den schrift­lich unter­sagt wurde.
(8) Die Agen­tur ist nicht ver­pflich­tet eine Refe­renz stän­dig ein­zu­set­zen und wird die Refe­renz­sei­te nach Belie­ben verändern.

§ 14 Vertraulichkeit
(1) Der Kun­de ver­pflich­tet sich, die über­las­se­ne Soft­ware, die zuge­hö­ri­gen Unter­la­gen sowie sämt­li­che Infor­ma­tio­nen, die er im Lau­fe die­ser Geschäfts­be­zie­hung über die Agen­tur erhält, geheim zu halten.
(2) Die Ver­pflich­tung des Kun­den zur Geheim­hal­tung schließt auch die Pflicht ein, durch geeig­ne­te Schrit­te zu gewähr­leis­ten, dass die­se Geheim­hal­tungs­ver­pflich­tung von sei­nen Mit­ar­bei­tern und sons­ti­gen Per­so­nen, deren er sich zur Abwick­lung sei­ner Geschäfts­be­zie­hung mit der Agen­tur bedient, gewahrt wird.

§ 15 Datenschutz
(1) Der Kun­de und die Agen­tur, sowie die für die Agen­tur arbei­ten­den Sub­un­ter­neh­mer sind zum Daten­schutz ver­pflich­tet und nicht berech­tigt Infor­ma­tio­nen an Drit­te wei­ter­zu­ge­ben. Dies gilt auch, wenn ein Ver­trag aus­ge­lau­fen ist, bzw. der Kun­den zu einem ande­ren Dienst­leis­ter wechselt.
(2) Soll­te sich ein Kun­de gegen­über der Agen­tur, sei­nen Mit­ar­bei­tern, frei­en Mit­ar­bei­ter oder Koope­ra­ti­ons­part­nern unethisch, ras­sis­tisch oder belei­di­gend, münd­lich, tele­fo­nisch, per E‑Mail oder in sonst einer Form äußern, ist die Agen­tur berech­tigt bestehen­de Vereinbarungen/Verträge mit sofor­ti­ger Wir­kung aus wich­ti­gem Grun­de zu kün­di­gen. Bereits erhal­te­ne Media­bud­gets u.a. wer­den in solch einem Fall nicht zurück­er­stat­tet. Des Wei­te­ren behält sich die Agen­tur wei­te­re Schrit­te gegen die Äuße­run­gen zum Schutz sei­ner o.g. Mit­ar­bei­ter vor.

§ 16 Vergütung
(1) Alle Ange­bo­te und Prei­se gel­ten – falls nicht expli­zit anders ange­ge­ben – net­to zuzüg­lich der jeweils gül­ti­gen gesetz­li­chen Umsatz­steu­er (Mehr­wert­steu­er).
(2) Die Anfer­ti­gung von Ent­wür­fen, Kon­zep­ten, Plä­nen und sämt­li­chen sons­ti­gen Tätig­kei­ten, die die Agen­tur bei der Kon­zep­ti­on und Erstel­lung von Pro­duk­ten und Dienst­leis­tun­gen für den Kun­den erbringt, sind kos­ten­pflich­tig, sofern nicht etwas ande­res ver­ein­bart wurde.
(3) Sofern ver­ein­bart wer­den dem Kun­den auf Wunsch Mate­ria­li­en und Daten, die nicht zum Umfang des ver­wen­dungs­fä­hi­gen Pro­dukts gehö­ren, gegen eine geson­dert in Rech­nung gestell­te Ver­gü­tung zur Ver­fü­gung gestellt.
(4) Umar­bei­tun­gen oder Ände­run­gen des Pro­dukts, die den bei Ver­trags­schluss ver­ein­bar­ten Rah­men über­schrei­ten, sowie ein­ge­kauf­te Fremd­leis­tun­gen wer­den nach dem jewei­li­gen Auf­wand geson­dert berech­net. Glei­ches gilt für Ser­vice- und Dienst­leis­tun­gen, die den Rah­men des abge­schlos­se­nen Ser­vice-Ver­trags überschreiten.
(5) Die Ver­gü­tung ist bei Ablie­fe­rung des Wer­kes oder der Dienst­leis­tung oder Rech­nungs­er­halt sofort und ohne Abzug zahl­bar (Zah­lungs­ziel: 30 Tage), sofern nicht schrift­lich etwas anders ver­ein­bart wur­de. Erstreckt sich ein Auf­trag über län­ge­re Zeit, oder erfor­dert er von der Agen­tur hohe finan­zi­el­le Vor­leis­tun­gen, so ist die­se berech­tigt, ange­mes­se­ne Abschlags­zah­lun­gen zu for­dern. Bei Erar­bei­tung umfang­rei­cher Kon­zep­tio­nen ist die Leis­tungs­er­brin­ge­rin Agen­tur, bis zu 50% der dafür ver­ein­bar­ten Ver­gü­tung im Vor­aus in Rech­nung zu stellen.
(6) Wer­den der Agen­tur nach Annah­me eines Auf­tra­ges Umstän­de bekannt, die die Kre­dit­wür­dig­keit des Kun­den nach­weis­bar zwei­fel­haft erschei­nen las­sen, so ist sie nach ihrer Wahl berech­tigt, vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten oder nur gegen Vor­kas­se oder Sicher­heits­leis­tung zu leis­ten. Dies ist ins­be­son­de­re dann der Fall, wenn gegen den Käu­fer Antrag auf Abga­be der eides­statt­li­chen Ver­si­che­rung oder auf Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens gestellt wird oder eine nega­ti­ve Schufa- oder Cre­dit­re­form Aus­kunft o.ä. vorliegt.
(7) Die Soft­ware oder Pro­duk­te der Agen­tur blei­ben solan­ge Eigen­tum der Agen­tur bis der voll­stän­di­ge Rech­nungs­be­trag aus­ge­gli­chen ist, d.h. die Rech­nung voll­stän­dig bezahlt ist.

§ 17 Preiserhöhungen
(1) Alle Prei­se gel­ten vom Tage des Ver­trags­schlus­ses an 12 Mona­te. Danach kön­nen durch Lohn­er­hö­hun­gen sowie durch Geset­zes­än­de­run­gen (ins­be­son­de­re Erhö­hung der Umsatz­steu­er) beding­te Kos­ten­stei­ge­run­gen in ent­spre­chen­dem Umfang an den Kun­den wei­ter­ge­ge­ben werden.
(2) Falls sich aus Sicht der Agen­tur eine ver­än­der­te Kos­ten­si­tua­ti­on ergibt, behält sie sich das Recht vor, einen geschlos­se­nen Ser­vice-Ver­trag mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Monats zu kün­di­gen und dem Kun­den ein neu­es Ange­bot zu unterbreiten.

§ 18 Abtretungsverbot
Eine Abtre­tung der Rech­te und/oder Über­tra­gung der Ver­pflich­tun­gen des Kun­den, aus einem mit der Agen­tur geschlos­se­nen Ver­trag ist ohne vor­he­ri­ge schrift­li­che Zustim­mung der Agen­tur nicht zulässig.

§ 19 Vertragspartnerwechsel
Die Agen­tur ist berech­tigt, die sich aus einem Ver­trag erge­ben­den Rech­te und Pflich­ten auf einen Drit­ten zu über­tra­gen. Im Fal­le einer sol­chen Über­tra­gung hat der Kun­de das Recht, von dem Ver­trag zurückzutreten.

§ 20 Schriftform
Alle Ände­run­gen und Ergän­zun­gen des Ver­tra­ges bedür­fen der Schrift­form, eben­so der Ver­zicht auf die Schrift­form selbst. Die Schrift­form ist nur gewahrt, wenn Ände­run­gen oder Ergän­zun­gen zu die­sem Ver­trag als sol­che bezeich­net, schrift­lich abge­fasst und von bei­den Par­tei­en rechts­ver­bind­lich unter­zeich­net sind.

§ 21 Erfüllungsort
(1) Erfül­lungs­ort ist der Sitz der Agen­tur in D‑45130 Essen
(2) Die Ver­sen­dung von Arbei­ten, Vor­la­gen und Ent­wür­fen an einen ande­ren Ort als den Erfül­lungs­ort erfolgt auf Gefahr und für Rech­nung des Kunden.

§ 22 Gerichtsstand
Gerichts­stand ist Essen (Deutsch­land). Die­se Gerichts­stands­ver­ein­ba­rung gilt für alle Fäl­le, in denen kein aus­schließ­li­cher Gerichts­stand besteht.

§ 23 Sal­va­to­ri­sche Klausel
Soll­ten Bestim­mun­gen die­ser AGB ganz oder teil­wei­se unwirk­sam sein oder wer­den, wird dadurch die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt. Anstel­le der unwirk­sa­men Bestim­mun­gen sol­len ange­mes­se­ne und recht­lich wirk­sa­me Rege­lun­gen gel­ten, wel­che dem mit den unwirk­sa­men Bestim­mun­gen von den Ver­trags­par­tei­en beab­sich­tig­ten Erfolg wirt­schaft­lich am nächs­ten kommen.

Stand: Okto­ber 2020

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on stellt eine Platt­form zur Online-Streit­bei­le­gung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr fin­dest. Zur Teil­nah­me an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le sind wir nicht ver­pflich­tet und nicht bereit.